Parkplatz an der Wiesenstraße: Dauerparken im hinteren Bereich möglich

Zeitliche Begrenzung bleibt künftig nur für den vorderen Bereich zwischen 08:00 und 18:00 Uhr bestehen

Parkplatz an der Wiesenstraße mit markierten Stellflächen im vorderen Bereich.
Foto: schleswig.deBild 1 von 2

Der hintere Bereich des neu hergestellten Parkplatzes an der Wiesenstraße ist ab sofort für Dauerparkerinnen und Dauerparker freigegeben. Damit entfällt dort die bisher geltende zeitliche Begrenzung auf zwei Stunden mit Parkscheibe.

Die zeitliche Begrenzung von zwei Stunden zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gilt künftig nur noch für den vorderen Bereich des Parkplatzes. Im hinteren Bereich ist das Parken ohne zeitliche Begrenzung möglich.

„Mit der neuen Regelung schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten für Menschen, die einen Parkplatz in Innenstadtnähe für einen längeren Zeitraum benötigen. Gleichzeitig bleiben im vorderen Bereich Stellplätze für Kurzzeitparker*innen erhalten“, erklärt Torben Krüger, Fachdienstleiter Tiefbau der Stadt Schleswig. „So können wir die vorhandene Fläche entsprechend der unterschiedlichen Bedürfnisse besser nutzen.“

Der Parkplatz an der Wiesenstraße war im Sommer als Interimsparkfläche mit insgesamt 69 Stellplätzen, darunter einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz, in Betrieb genommen worden. Die Fläche ergänzt das Parkangebot während der laufenden Umgestaltung des ZOB- und Innenstadtbereichs.

Die Stadt Schleswig bittet alle Verkehrsteilnehmenden, auf die Beschilderung vor Ort zu achten.

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