Einfache Sprache
Parkplatz an der Wiesenstraße: Dauerparken im hinteren Bereich möglich
Der hintere Bereich des neu hergestellten Parkplatzes an der Wiesenstraße wird freigegeben.
Der Bereich gilt ab sofort für Dauerparkerinnen und Dauerparker.
Dort entfällt die bisher geltende zeitliche Begrenzung.
Bisher galt dort eine Parkzeit von zwei Stunden mit Parkscheibe.
Künftig gilt die Begrenzung nur noch im vorderen Bereich.
Im vorderen Bereich gilt zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zwei Stunden.
Für diese Zeit gilt eine Parkscheibe.
Im hinteren Bereich ist das Parken ohne zeitliche Begrenzung möglich.
Torben Krüger erklärt die neue Regelung.
Krüger ist Fachdienstleiter Tiefbau der Stadt Schleswig.
Er sagt, die Regel schafft zusätzliche Möglichkeiten.
Sie gilt für längere Parkbedarfe.
Er nennt Menschen, die einen Parkplatz nahe der Innenstadt lange benötigen.
Krüger sagt auch, der vordere Bereich bleibt für Kurzzeitparker*innen erhalten.
Er sagt, die Stadt kann die Fläche besser nutzen.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse sollen dabei berücksichtigt werden.
Der Parkplatz an der Wiesenstraße war im Sommer als Interimsparkfläche in Betrieb.
Die Interimsparkfläche hatte insgesamt 69 Stellplätze.
Dazu gehörte ein ausgewiesener Behindertenparkplatz.
Die Fläche ergänzt das Parkangebot während der Umgestaltung des ZOB- und Innenstadtbereichs.
Der ZOB ist der Zentrale Omnibusbahnhof.
Die Stadt Schleswig bittet die Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit.
Die Stadt bittet, auf die Beschilderung vor Ort zu achten.