82,66 Millionen Euro Bundesmittel für Flensburgs kommunale Grundinfrastruktur im LuKIFG
Flensburg erhält im Rahmen des Länder- und Kommunalen-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) insgesamt 82,66 Millionen Euro an Bundesmitteln. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein wurde am 1. Juli 2026 veröffentlicht und regelt die Verteilung der Mittel auf die Kommunen.
Die Mittel werden in Flensburg im Zuge der bestehenden Investitionsplanung für wichtige Maßnahmen der kommunalen Grundinfrastruktur eingesetzt. Im LuKIFG ist die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen geregelt. Der Bund überlässt den Ländern hierfür insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Von den 3,43 Milliarden Euro, die das Land Schleswig-Holstein erhält, entfallen rund 82,66 Millionen Euro auf die Stadt Flensburg.
Schwerpunkt auf kommunaler Grundinfrastruktur
Bei der Verwendung der Mittel steht die kommunale Grundinfrastruktur im Fokus, die einen deutlichen Instandhaltungsbedarf aufzeigt. Dazu gehören unter anderem Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Verkehr sowie kommunale Gebäude und Einrichtungen.
Zu den derzeit in der Investitionsplanung berücksichtigten Vorhaben gehören Investitionen am Fördegymnasium, an der Hohlwegschule und Waldschule, bei der Berufsfeuerwehr, am Deutschen Haus, in der Mürwiker Straße sowie bei der Kita Kanzleistraße. Darüber hinaus sind Mittel für die Planung und Errichtung einer neuen kommunalen Notunterkunft und für den Fernhaltepunkt Weiche vorgesehen.
Aktueller Planungsstand
Die derzeitige Zuordnung der LuKIFG-Mittel zu einzelnen Maßnahmen stellt den aktuellen Planungsstand dar. Die Mittel sind nicht als separater Fördertopf für einzelne Bereiche vorgesehen, sondern werden im Rahmen der städtischen Investitionsplanung für Maßnahmen der kommunalen Grundinfrastruktur eingesetzt. Welche konkreten Maßnahmen berücksichtigt werden, richtet sich nach den Vorgaben der Förderrichtlinie und der städtischen Investitionsplanung.
Die Förderung der Projekte soll bis 2041 erfolgen.
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