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82,66 Millionen Euro Bundesmittel für Flensburgs kommunale Grundinfrastruktur im LuKIFG

Flensburg erhält 82,66 Millionen Euro an Bundesmitteln.

Die Mittel erhält die Stadt im Rahmen des Länder- und Kommunalen-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes.

Das Gesetz heißt LuKIFG.

Die Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein wurde am 1. Juli 2026 veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie regelt die Verteilung der Mittel auf die Kommunen.

Flensburg setzt die Mittel für wichtige Maßnahmen der kommunalen Grundinfrastruktur ein.

Flensburg nutzt die Mittel im Zuge der bestehenden Investitionsplanung.

Herkunft und Höhe der Bundesmittel

Im LuKIFG ist die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen geregelt.

Der Bund überlässt den Ländern dafür insgesamt 100 Milliarden Euro.

Der Bund stellt die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.

Schleswig-Holstein erhält 3,43 Milliarden Euro.

Davon entfallen rund 82,66 Millionen Euro auf die Stadt Flensburg.

Schwerpunkt auf kommunaler Grundinfrastruktur

Die Verwendung der Mittel hat den Schwerpunkt kommunale Grundinfrastruktur.

Für diese gibt es einen deutlichen Instandhaltungsbedarf.

Zu den Bereichen gehören Investitionen in Schulen.

Zu den Bereichen gehören Investitionen in Kinderbetreuung.

Zu den Bereichen gehören Investitionen in die Feuerwehr.

Zu den Bereichen gehören Investitionen in den Bevölkerungsschutz.

Zu den Bereichen gehören Investitionen im Verkehr.

Zu den Bereichen gehören Investitionen in kommunale Gebäude.

Zu den Bereichen gehören Investitionen in kommunale Einrichtungen.

Die Stadt plant derzeit Investitionen am Fördegymnasium.

Die Stadt plant derzeit Investitionen an der Hohlwegschule.

Die Stadt plant derzeit Investitionen an der Waldschule.

Die Stadt plant derzeit Investitionen bei der Berufsfeuerwehr.

Die Stadt plant derzeit Investitionen am Deutschen Haus.

Die Stadt plant derzeit Investitionen in der Mürwiker Straße.

Die Stadt plant derzeit Investitionen bei der Kita Kanzleistraße.

Zusätzlich sind Mittel für die Planung einer neuen kommunalen Notunterkunft vorgesehen.

Zusätzlich sind Mittel für die Errichtung einer neuen kommunalen Notunterkunft vorgesehen.

Außerdem sind Mittel für den Fernhaltepunkt Weiche vorgesehen.

Aktueller Planungsstand und Ablauf

Die derzeitige Zuordnung der LuKIFG-Mittel zu einzelnen Maßnahmen zeigt den aktuellen Planungsstand.

Die Mittel sind nicht als separater Fördertopf für einzelne Bereiche vorgesehen.

Stattdessen setzt Flensburg die Mittel in der städtischen Investitionsplanung ein.

Die städtische Investitionsplanung betrifft Maßnahmen der kommunalen Grundinfrastruktur.

Welche konkreten Maßnahmen berücksichtigt werden, richtet sich nach der Förderrichtlinie.

Welche konkreten Maßnahmen berücksichtigt werden, richtet sich auch nach der städtischen Investitionsplanung.

Die Förderung der Projekte soll bis 2041 erfolgen.