Windpark südlich von Strasburg: Transparenz gefordert, Bürgerbegehren gescheitert
Offen bleiben Fragen zu Anlagenplanung, Abständen und möglichen nächsten Schritten wie einer nicht bindenden Bürgerbefragung
Beim geplanten Windpark südlich von Strasburg (Um.) ist weiter keine Entscheidung gefallen. Die Stadtvertretung hat bislang keinen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und kann dies nach Angaben von Bürgermeister Klemens Kowalski derzeit auch nicht, weil der Investor seine Planung nicht aktualisiert habe. Der Verwaltung lägen keine belastbaren Angaben dazu vor, wo die vier Anlagen genau errichtet werden sollen.
Offene Fragen zur Planung und zu Abständen
Kowalski fordert nach eigenen Worten ein „sauberes, transparentes Verfahren“ mit öffentlichen Sitzungen und überprüfbaren Schritten. Über den Bau der vier Windräder oder einen Verzicht darauf müssten am Ende die Stadtvertreter auf Grundlage von Fakten entscheiden.
Auch der Vorwurf der Bürgerinitiative, die Mindestabstände zur Wohnbebauung würden nicht eingehalten, lasse sich derzeit nicht prüfen. Ohne Unterlagen seien Aussagen zu den Abständen lediglich Vermutungen, so Kowalski. Die angeforderten Zahlen sollen nach seinem Verständnis auf den Tisch kommen, sobald sie vorliegen.
Älterer Beschluss bleibt Thema
Parallel zum Aufstellungsbeschluss müsse ein älterer Beschluss aus dem Jahr 2024 behandelt werden. Damals hatte die Stadtvertretung festgelegt, Windräder mit weniger als zwei Kilometern Abstand zu Wohnhäusern abzulehnen. Dieser Beschluss gelte weiterhin und müsse entweder grundsätzlich aufgehoben, für diesen Fall ausgesetzt oder beibehalten werden.
Kowalski betont, diese Frage dürfe nicht umgangen werden, sondern gehöre offen auf die Tagesordnung.
Bürgerbegehren gescheitert
Das Bürgerbegehren der Initiative gegen den städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Investor ist unterdessen gescheitert. Die Stadt hatte dazu die Rechtsaufsicht des Landkreises eingeschaltet. Diese bestätigte nach Angaben der Stadtverwaltung, dass der Vertrag Teil der Bauleitplanung sei und darüber in Mecklenburg-Vorpommern nicht per Bürgerentscheid abgestimmt werden dürfe.
Die schriftliche Stellungnahme der Rechtsaufsicht soll bis Mitte September vorliegen. Ziel ist es, rechtzeitig zur Stadtvertretersitzung am 24. September einzuladen.
Zu dem Begehren nennt Kowalski 606 Unterschriften. Er erklärte, er nehme jede einzelne ernst, verwies aber darauf, dass ein Verfahren gesammelt worden sei, das das Gesetz nicht zulasse.
Mögliche Bürgerbefragung weiter offen
Offen bleibt, ob es stattdessen eine Bürgerbefragung geben wird. Ein Antrag von Stadtvertreterin Livia Meier hat in den Ausschüssen bislang keine Mehrheit gefunden, weder hinsichtlich des Ob noch des Wie. Die Stadtvertretung will nach Angaben der Mitteilung erneut beraten. Der Bürgermeister will dazu einen Verfahrensvorschlag vorlegen.
Nach seiner Auffassung müsse eine Befragung alle Strasburgerinnen und Strasburger erreichen und dürfe niemanden ausschließen. Als geeignetste Form nennt er einen Brief mit Rückantwort an alle Wahlberechtigten. Die Kosten dafür lägen bei rund 8.000 Euro.
Zugleich weist Kowalski darauf hin, dass eine solche Befragung rechtlich nicht bindend wäre. Die Entscheidung liege bei der Stadtvertretung.
Kritik an Umgang und Kommunikation
Die Vorwürfe der Bürgerinitiative, der Bürgermeister werde ein mögliches Befragungsergebnis nicht akzeptieren, weist Kowalski zurück. Er verweist darauf, dass er selbst keine Stimme in der Stadtvertretung habe und umsetze, was dort beschlossen werde. Der Hinweis auf die fehlende Bindungswirkung sei keine Ankündigung, sondern geltendes Recht.
Verärgerung gibt es nach seinen Angaben auch in der Stadtvertretung, weil private E-Mail-Adressen ehrenamtlicher Mandatsträger auf Flyern und in sozialen Medien verbreitet worden seien, verbunden mit dem Aufruf, sie privat anzuschreiben.
Kowalski kritisiert zudem, dass Aussagen aus Einwohnerversammlung und Hauptausschuss nach seiner Darstellung regelmäßig verdreht würden. Er wirft den Initiatoren vor, den Eindruck zu erwecken, die Stadt halte Informationen zurück, die ihr selbst nicht vorliegen, und geltendes Recht anzuwenden. Kritik und Karikaturen gehörten dazu, sagte er, nicht aber falsche Behauptungen, die Nachbarn gegeneinander aufbrächten.
Die Verwaltung halte trotz der Auseinandersetzungen an ihrem Angebot fest: Wer eine Frage habe, bekomme eine Antwort, sachlich, öffentlich und nachprüfbar.
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