Bad Oldesloe informiert über weiteres Verfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrags im Sanierungsgebiet

Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet „südliche Innenstadt“ werden voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 angeschrieben

Bad Oldesloe informiert über weiteres Verfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrags im Sanierungsgebiet
Bad Oldesloe informiert über weiteres Verfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrags im SanierungsgebietFoto: badoldesloe.de

Die Stadt Bad Oldesloe informiert Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „südliche Innenstadt“ über das weitere Verfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrages nach § 154 BauGB. Das Gebiet zwischen Bahnhof und Beste befindet sich nach Angaben der Stadt in der letzten Phase des seit 2009 laufenden Sanierungsverfahrens und soll voraussichtlich im Jahr 2027 abgeschlossen werden.

Sanierungsgebiet seit 2009 rechtsverbindlich

Die Stadt führt seit 2009 Maßnahmen zur Aufwertung und Umgestaltung des Sanierungsgebietes „südliche Innenstadt“ durch. Grundlage ist eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB, die am 21. Oktober 2009 in Kraft trat und seitdem rechtsverbindlich ist. Nach Angaben der Mitteilung ist die letzte Maßnahme nahezu fertiggestellt.

Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung

Nach § 154 Abs. 1 BauGB sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Geld an die Gemeinde zu entrichten. Damit werden sie an den Kosten der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sowie an der damit verbundenen Aufwertung des Gebiets und ihrer Grundstücke beteiligt.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages richtet sich nach der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwerts eines Grundstücks. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Anfangswert ohne beabsichtigte oder durchgeführte Sanierung und dem Endwert nach der rechtlichen und tatsächlichen Aufwertung durch das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet.

Möglichkeit der frühzeitigen Ablösung

Die Ausgleichsbeträge sind grundsätzlich nach Abschluss der Sanierung zu zahlen. Bereits vor Abschluss besteht jedoch die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag im Einvernehmen mit der Stadt vorzeitig abzulösen. In diesem Fall kann eine Ablösevereinbarung anstelle des Ausgleichsbetragsbescheides treten.

Nach Zahlung des Ablösebetrags kann das Grundstück vorzeitig aus dem Sanierungsgebiet entlassen werden. Zudem kann der Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht werden, wodurch im Zusammenhang stehende Genehmigungspflichten entfallen.

Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer

Die Stadt Bad Oldesloe will in der zweiten Jahreshälfte 2026 damit beginnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke im Sanierungsgebiet über den zu erwartenden Ausgleichsbetrag anzuschreiben. Zugleich sollen sie um Rückmeldung gebeten werden, ob eine Vereinbarung über die Ablösung des Ausgleichsbetrages abgeschlossen werden soll.

Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

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