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Baumschutzsatzung in Norderstedt: Regeln für Baumfällungen und Antragstellung

Hintergrund zur Baumschutzsatzung

Die Stadt Norderstedt informiert zum zehnjährigen Bestehen der aktuellen Baumschutzsatzung.

Die Stadt nennt den Umgang mit Baumfällungen.

Die Stadt nennt die richtige Antragstellung.

Die Baumschutzsatzung trat am 16. September 2016 in Kraft.

Warum Bäume geschützt werden

Die Stadt sagt, der Erhalt von Bäumen ist wegen des Klimawandels wichtig.

Bäume verbessern die Luftqualität, so teilt die Stadt mit.

Bäume helfen bei der Klimaregulierung, so berichtet die Stadt.

Bäume dienen als Lebensraum für Tierarten und Insekten, so heißt es.

Die Stadt beschreibt Frucht- oder Laubfall als normale Lebensäußerungen eines Baumes.

Frucht- und Laubfall soll nach Angaben der Stadt kein Grund für eine Fällung sein.

Verbot von Fällungen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt ein Verbot für das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen.

Das Verbot gilt vom 1. März bis zum 30. September.

Für eine Fällung im Herbst sollen Anträge den Baumschutz berücksichtigen.

Wann eine Fällgenehmigung nötig ist

Die Stadt nennt, eine Fällgenehmigung kann besonders notwendig sein.

Die Genehmigung ist nötig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Die Stadt weist darauf hin, dass weitere Regeln zusätzlich gelten können.

Dazu gehören Festsetzungen zum Anpflanzen und Erhalt von Bäumen in Bebauungsplänen.

Dazu gehören Festsetzungen in Innen- und Außenbereichssatzungen.

Dazu zählt auch die direkte Wirkung des Landesnaturschutzgesetzes.

Dies könne auch Birken betreffen.

Dies könne auch Nadelbäume betreffen.

Die Stadt nennt, solche Bäume könnten nicht von der Norderstedter Baumschutzsatzung geschützt sein.

Welche Zuständigkeit im Einzelfall gilt, muss nach Angaben der Stadt geprüft werden.

Pflicht vor jeder geplanten Fällung

Die Stadt fordert vor allen geplanten Baumfällungen einen Fällantrag.

Der Antrag soll beim Fachbereich Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt gestellt werden.

Der Fachbereich prüft danach die jeweils passenden Rechtsvorschriften.

Die Stadt sagt, das Fällen und andere Eingriffe sind genehmigungs- und ausgleichspflichtig.

Die Pflicht gilt für den Baumbestand.

Der Baumbestand ist durch das Landesnaturschutzgesetz geschützt.

Häufiger Fällgrund Verkehrssicherheit

Die Stadt nennt Verkehrssicherheit als häufigen Grund für Fällungen.

Die Stadt schreibt, betroffene Bäume seien dann stark geschädigt.

Die Stadt sagt, die Bäume seien dann nicht bruch- oder standsicher.

Die Stadt berichtet, dass Fällgenehmigungen oft mit Bautätigkeiten zusammenhängen.

Hinweise zur Antragsstellung und zum Zeitraum

Die Stadt nennt feste Zeiten für das Fällen von Bäumen.

Das Fällen von Bäumen ist nur vom 1. Oktober bis Ende Februar möglich.

Die Stadt betont, der Artenschutz gilt jedoch ganzjährig.

Fällanträge sollen nach Angaben der Stadt rechtzeitig gestellt werden.

Die Stadt teilt mit, Fällanträge können ganzjährig eingereicht werden.

Das gilt beim Fachbereich Natur und Landschaft.

Die Stadt fordert, die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

Ersatzbäume und Pflege nach der Pflanzung

Wenn ein Ersatzbaum gepflanzt werden muss, gilt eine Vorgabe für Qualität und Pflanzgröße.

Die Stadt sagt, Bäume aus der städtischen Baumschenkaktion gelten nicht als Ersatzbäume.

Für neu gepflanzte Bäume fordert die Stadt ausreichend Wasser.

Die Stadt schreibt, die Bäume brauchen mindestens vier Jahre zusätzliche Bewässerung.

Die Stadt nennt pro Wässerungsgang mindestens 100 Liter Wasser.

Die Stadt teilt mit, der Fachbereich Natur und Landschaft prüft die Pflanzung.

Bei Nichterfüllung fordert der Fachbereich die Umsetzung nach.

Kontakt zum Baumschutz in Norderstedt

Fragen zum Thema Baumschutz und Baumschutzsatzung beantwortet der Fachbereich Natur und Landschaft per E-Mail.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

  • Fällverbot in Schleswig-Holstein: 1. März bis 30. September.
  • Erlaubter Zeitraum für das Fällen in Norderstedt: 1. Oktober bis Ende Februar.