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Bargteheide wirbt für mehr Rücksicht im Straßenverkehr

Neue Plakatkampagne erklärt die wichtigsten Regeln für Radfahrende, Fußgänger und Autofahrende in der Rathausstraße.

Bargteheide wirbt für mehr Rücksicht im Straßenverkehr
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Die Stadt Bargteheide setzt gemeinsam mit dem Verein Rad.SH auf Aufklärung im Straßenverkehr. Mit einer Plakatkampagne auf der Rathausstraße sollen die wichtigsten Regeln für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende sichtbarer werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wann Radfahrende die Straße nutzen sollen, welche Ausnahmen gelten und wie Rücksicht im Alltag konkret aussehen kann.

Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall

Für Radfahrende ab zehn Jahren ist in Bargteheide grundsätzlich die Benutzung der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr vorgesehen. Die Stadt macht zugleich deutlich, dass es nur wenige Ausnahmen gibt. So sind entlang der L82 Hamburger Straße/Lübecker Straße sowie der L89 Hammoorer Chaussee/Lohe/Südring/Westring kombinierte Rad- und Gehwege benutzungspflichtig.

Anders verhält es sich dort, wo ein Radweg farblich oder durch einen anderen Bodenbelag vom Fußweg abgetrennt ist. In solchen Fällen besteht ein Wahlrecht. Als Beispiel nennt die Stadt die Rathausstraße. Dort können Radfahrende also je nach Situation entscheiden, welchen Weg sie nutzen.

Schutzstreifen müssen genutzt werden

Eine klare Pflicht besteht dort, wo ein Fahrradschutzstreifen auf der Straße markiert ist. Das gilt laut Mitteilung für den Bereich Alte Landstraße, Jersbeker Straße und Getriebebau-Nord-Straße. In diesen Abschnitten ist der Schutzstreifen zu benutzen.

Rücksicht als Grundprinzip

Damit die verschiedenen Regeln im Alltag funktionieren, verweist die Stadt auf das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Beim Überholen müssen Kfz-Fahrende innerorts mindestens 1,50 Meter Abstand zu Radfahrenden einhalten. Das gilt unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen vorhanden ist oder nicht.

Mobilitätsmanagerin Natascha Pätzold betont, dass die Stadt an dieser Stelle für einen rücksichtsvollen Umgang sowie Ruhe und Geduld im Straßenverkehr wirbt. Ziel sei es, dass alle Verkehrsteilnehmenden sicher an ihr Ziel kommen.

Konflikte auf Gehwegen und Fahrbahn

Besonders in der Rathausstraße komme es auf den Gehwegen zu Konflikten zwischen Fußgehenden und Radfahrenden. Der Grund liegt laut Stadt darin, dass dort viele Menschen unterwegs sind, der Platz aber begrenzt ist. Gleichzeitig fühlten sich Radfahrende auf der Fahrbahn häufig von Autofahrenden bedrängt.

Mit Plakaten soll an dieser Stelle für gegenseitiges Verständnis geworben werden. Nach Darstellung der Stadt ist nicht jedem Autofahrenden bewusst, dass die Rathausstraße für Radfahrende freigegeben ist. Natascha Pätzold verweist darauf, dass es für alle Beteiligten normaler werde, wenn mehr Radfahrende auf der Straße fahren.

Besondere Regeln für Kinder

Für Kinder gelten eigene Vorgaben: Kinder unter acht Jahren müssen den Gehweg benutzen. Bis zum Alter von zehn Jahren ist die Nutzung des Gehwegs erlaubt. Nach Angaben der Stadt soll der Schulweg damit auch für radelnde Grundschulkinder sicher sein.

Politische Unterstützung für die Kampagne

Auch Bürgermeisterin Gabriele Hettwer unterstützt das Projekt. Sie begrüßt die Kampagne ausdrücklich und verweist darauf, dass die Plakate helfen sollen, mögliche Unklarheiten zu beseitigen und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern. Nur so könne ein harmonisches Miteinander in der lebendigen Stadt gelingen.

Mit der Aktion verbindet Bargteheide Aufklärung und Appell zugleich: Radfahren auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern in vielen Fällen vorgesehen. Entscheidend bleibt nach Darstellung der Stadt, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die geltenden Regeln halten und im Alltag mit Rücksicht aufeinander unterwegs sind.

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