Geflügelpest in Gänsehaltung bei Wanderup bestätigt

Nach H5N1-Fund in einer Gänsehaltung bei Wanderup gelten Aufstallpflichten und Verbringungsbeschränkungen in einem Gebiet mit zehn Kilometern Radius.

Von Redaktion LK Schleswig-Flensburg1 Min. Lesezeit

In einer Geflügelhaltung in der Gemarkung Wanderup ist die Geflügelpest festgestellt worden. Betroffen ist ein Bestand mit mehr als 1.000 Gänsen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte eine Infektion mit dem Virus des Subtyps H5N1.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Insgesamt umfasst das Gebiet damit zehn Kilometer.

Aufstallpflicht und Beschränkungen für Geflügel

In beiden Zonen muss Geflügel aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden. Im Sperrbezirk sind außerdem regelmäßige klinische Untersuchungen und Probenahmen vorgeschrieben. Für die Tierhaltungen gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen, darunter Stallhygiene, Reinigung und Desinfektion.

Geflügelhalter, die ihre Bestände bislang nicht gemeldet haben, sollen sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und diese dort anzeigen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen telefonisch unter 04621 9615-0 oder per E-Mail an [email protected] an das Veterinäramt wenden.

Die amtliche Bekanntmachung mit weiteren Angaben ist auf der Website des Kreises Schleswig-Flensburgexterner Link, öffnet ein neues Fenster veröffentlicht.

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