Kreis Pinneberg setzt einheitliche Standards für den Kinderschutz

Der Kreis Pinneberg will den Kinderschutz mit einheitlichen Standards und abgestimmten Verfahren stärken. Unter dem Arbeitstitel „Kinderschutz aus einem Guss“ haben Fachkräfte verschiedener Professionen gemeinsame Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen erarbeitet. Ziel ist, dass Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, bei möglichen Kindeswohlgefährdungen nach einem nachvollziehbaren und abgestimmten Verfahren handeln.
Die Regelungen richten sich unter anderem an pädagogische Fachkräfte, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, medizinische Fachkräfte, Beratungsstellen sowie Ehrenamtliche in Vereinen. Hintergrund ist, dass in der Praxis Fachbegriffe teils unterschiedlich verwendet werden, Risiken verschieden eingeschätzt werden und die beteiligten Arbeitsfelder jeweils eigenen fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben folgen.
Gemeinsame Orientierung bei Verdachtsfällen
Nach Angaben des Kreises sollen Fragen möglichst einheitlich beantwortet werden, etwa was als akute Kindeswohlgefährdung gilt, wann gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, welche Schritte zunächst selbst einzuleiten sind und ab wann das Jugendamt eingeschaltet werden muss.
Erarbeitet wurden die Grundlagen von Mitgliedern der seit 2007 bestehenden AG Kinderschutz unter der Geschäftsführung der Kinderschutzfachkraft des Kreises. Ein zentrales Ergebnis ist ein Informationshandbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg. Es bündelt fachliches Wissen, erläutert zentrale Begriffe und beschreibt Verfahrenswege. Damit soll es Fachkräften Orientierung geben und die Zusammenarbeit über Berufs- und Institutionsgrenzen hinweg erleichtern.
Beratung durch eine InsoFa vorgesehen
Weil Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung nicht immer eindeutig sind, sieht das Verfahren die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, kurz InsoFa, vor. Das betrifft laut Kreis beispielsweise Veränderungen im Verhalten eines Kindes, Auffälligkeiten im familiären Umfeld oder Hinweise auf Vernachlässigung oder Gewalt.
Im Kreis Pinneberg gilt nach den Angaben der Verwaltung: Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennt, soll sich für die Gefährdungseinschätzung immer durch eine InsoFa beraten lassen. In der Beratung wird gemeinsam betrachtet, welche Beobachtungen vorliegen, wie das mögliche Risiko einzuschätzen ist, welche Hilfen in Betracht kommen und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Einheitliche Bögen auch für Meldungen an das Jugendamt
Für diesen Beratungsprozess steht ein einheitlicher InsoFa-Beratungsbogen zur Verfügung. Ergibt die Einschätzung, dass eine mögliche Gefährdung nicht mit eigenen Mitteln abgewendet werden kann, wird der Allgemeine Soziale Dienst unmittelbar über diesen Online-Beratungsbogen informiert.
Auch Privatpersonen können eine vereinfachte Version des Online-Meldebogens nutzen, wenn sie dem Jugendamt einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mitteilen möchten. Nach Angaben des Kreises soll so verhindert werden, dass im Ernstfall wichtige Informationen verloren gehen oder Unsicherheiten über das weitere Vorgehen entstehen.
Handbuch, Leitfäden und Kontaktdaten online
Das Informationshandbuch zum Kinderschutz, die Beratungs- und Meldebögen, Handlungsleitfäden sowie wichtige Kontaktdaten sind auf der Internetseite des Kreises Pinneberg abrufbar: Kinderschutz beim Kreis Pinneberg.
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