Dithmarschen ordnet ab 3. November teilweise Stallpflicht für Geflügel an

Im Kreis Dithmarschen gilt ab 3. November 2026 eine teilweise Aufstallungspflicht: Alle Haltungen in avifaunistischen Gebieten und Bestände mit mehr als 49 Tieren andernorts sind betroffen.

Von Redaktion LK Dithmarschen1 Min. Lesezeit

Im Kreis Dithmarschen gilt ab dem 3. November 2026 eine teilweise Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest. Sie erfasst alle Geflügelhaltungen in den avifaunistischen Gebieten. Im übrigen Kreisgebiet müssen Haltungen mit mehr als 49 Tieren ihr Geflügel aufstallen. Ein Enddatum für die Allgemeinverfügung ist nicht festgelegt.

Die genaue Gebietseinteilung ist auf einer interaktiven Karte des Kreises dargestellt. Halterinnen und Halter können dort ihren Standort eingeben und prüfen, ob ihre Haltung betroffen ist.

Das Geflügel kann in geschlossenen Ställen oder in einer Schutzvorrichtung mit dichter, nach oben gesicherter Abdeckung und wildvogelsicherer Seitenbegrenzung gehalten werden. Als weitere Möglichkeit sind Netze oder Gitter zulässig, wenn die Maschenweite der Abdeckung höchstens 25 Millimeter beträgt.

Betroffene Haltungen, die ihre Tiere unter solchen Netzen oder Gittern halten, müssen dies dem Kreis unverzüglich anzeigen. Die Meldung muss Angaben zu Art und Anzahl der Tiere im Bestand, ihrer Nutzungsart und zum Standort enthalten. Sie geht an den Kreis Dithmarschen, Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Stettiner Straße 30, 25746 Heide. Der Fachdienst ist unter 0481 – 97 2100, per Fax unter 0481 – 97 9355 und per E-Mail an [email protected] erreichbar.

Im gesamten Kreisgebiet sind Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel untersagt. Die Allgemeinverfügung ordnet die sofortige Vollziehung ihrer Anordnungen an. Ausnahmen von der Aufstallungspflicht kann der Fachdienst zulassen. Anträge sind schriftlich oder per E-Mail an [email protected] mit einer nachvollziehbaren Begründung zu stellen.

Als Anlass nennt der Kreis Geflügelpestausbrüche in mehreren Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein und den Nachweis des aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 im Kreisgebiet in der Region Großenrade. Am 20. Oktober 2026 wurde außerdem der Verdacht eines Geflügelpestausbruchs bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. In der 44. Kalenderwoche wurden im Kreis vermehrt verendete und moribunde Wildvögel gefunden.

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