Flensburger Weihnachtsmarkt: Rathausstraße ab 16. November gesperrt
Während des Flensburger Weihnachtsmarkts gilt vom 16. November 2026 bis zum 4. Januar 2027 eine geänderte Verkehrsführung. Die Rathausstraße wird vollständig gesperrt. Zudem wird ein Einbahnstraßensystem vom Südermarkt in Richtung Nordermarkt und zur Norderstraße eingerichtet. Eine Einfahrt in die Fußgängerzone über die Nikolaistraße und den Heiligengeistgang ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Die Regelungen sollen den Hauptbereich der Fußgängerzone vor unbefugtem Fahrzeugverkehr schützen und den Verkehrsfluss ordnen. Sie sind Teil des Sicherheitskonzepts für den Markt und wurden laut Mitteilung mit Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbehörde und Ordnungsverwaltung abgestimmt.
Lieferverkehr und Zufahrt
Lieferverkehr ist während des Veranstaltungszeitraums täglich von 0 bis 10 Uhr möglich; an Feiertagen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Zufahrt führt über die Angelburger Straße zum Südermarkt sowie weiter über Holm und die Große Straße. Die Ausfahrt erfolgt über die Norderstraße. Unternehmen und Lieferdienste sollen das Zeitfenster einhalten.
Anwohnende mit einem gültigen Anwohnerparkausweis müssen diesen während des Weihnachtsmarkts gut sichtbar im Fahrzeug mitführen. Das Sicherheitspersonal darf am Südermarkt nur berechtigten Fahrzeugen die Einfahrt gewähren und muss unbefugte Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen abweisen.
Für Fragen und Anregungen stehen Friederike Schmidt unter [email protected] und Bastian Basler unter [email protected] von der Tourismus Agentur Flensburger Förde GmbH zur Verfügung.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.