Flensburg richtet Betroffenenbeirat zu Gewaltfragen ein

Der Flensburger Betroffenenbeirat zur Istanbul-Konvention hat seine Arbeit aufgenommen: Zwölf Mitglieder bringen die Perspektiven von Gewaltbetroffenen in kommunale Entscheidungen ein.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit

Der Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention der Stadt Flensburg hat im September seine Arbeit aufgenommen. Zwölf Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich dafür, die Interessen und Anliegen von Menschen, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt erfahren haben, in kommunale Entscheidungen und Prozesse einzubringen.

Der Beirat berät die Stadtverwaltung und die Fachausschüsse. Er kann Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben sowie eigene Initiativen entwickeln. Grundlage ist die Satzung für den Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention der Stadt Flensburg.

Zu Beginn will sich das Gremium einen Überblick über das Flensburger Hilfesystem und die Unterstützungsangebote für Betroffene verschaffen. Anschließend sollen Bedarfe und mögliche Lücken aus Betroffenenperspektive herausgearbeitet werden. Nach derzeitiger Planung wird eine erste Stellungnahme im Sommer 2027 erwartet.

„Wer von Gewalt betroffen ist, weiß aus eigener Erfahrung, welche Unterstützung gebraucht wird und wo Strukturen verbessert werden müssen. Diese Perspektiven sollen in Flensburg gehört und bei Entscheidungen berücksichtigt werden“, sagt Friederike Rosenbaum, Koordinatorin für die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Gleichstellungsbüro der Stadt Flensburg.

Der Flensburger Beirat orientiert sich am Bremer Modell. Bremenexterner Link, öffnet ein neues Fenster richtete 2021 den ersten bundesweiten Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Flensburg ist nach Bremen der zweite bereits konstituierte Beirat dieser Art in Deutschlandexterner Link, öffnet ein neues Fenster und der erste in Schleswig-Holstein.

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