Bewerbungsfrist für den „Pferdehof Tinnum“ bis 15. November verlängert

Die Gemeinde Sylt verlängert die Bewerbungsfrist für den Ideenwettbewerb zum Pferdehof Tinnum bis einschließlich 15. November 2026.

Von Lokalredaktion Sylt1 Min. Lesezeit
Foto zur Pressemitteilung über den Pferdehof Tinnum.

Foto: dient der freien redaktionellen Verwendung. © Gemeinde Sylt

Foto: dient der freien redaktionellen Verwendung. © Gemeinde Sylt

Für das Interessenbekundungsverfahren mit Ideenwettbewerb zum „Pferdehof Tinnum“ bleibt Bewerberinnen und Bewerbern länger Zeit: Die Gemeinde Sylt hat die Frist um zwei Wochen verlängert. Interessenbekundungen müssen nun bis einschließlich 15. November 2026 bei der Gemeinde eingehen.

Als Grund nennt die Gemeinde, dass die ursprüngliche Bewerbungsfrist in die Sylter Herbstferien fiel und viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Insel seien. Alle übrigen Bedingungen des Verfahrens bleiben unverändert.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, gibt es auf Anfrage bis spätestens 30. Oktober per E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Pferdehof Tinnum“ oder telefonisch unter 04651-851225.

Bereits am 23. September berichteten wir über das Verfahren und die damals geltende Frist im Interessenbekundungsverfahren für den „Pferdehof Tinnum“externer Link, öffnet ein neues Fenster.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Artikel teilen:

Quellen & Infos

Verantwortung

Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer