Silvesterfeuerwerk auf Föhr und Amrum vorerst erlaubt
Oberverwaltungsgericht hebt Verbot auf – Inselvertretungen bitten dennoch um freiwilligen Verzicht
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat am 9. Dezember 2025 das vom Amt Föhr-Amrum verhängte Komplettverbot für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 auf den Inseln Föhr und Amrum in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Diese Entscheidung sorgt auf beiden Inseln für große Bestürzung und verunsichert Einheimische, Gäste und Vermieter gleichermaßen.
Hintergrund des Feuerwerksverbots und juristische Entwicklung
Ursprünglich hatte der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum auf Grundlage des Landes-Lärmschutzrechts im März 2025 ein flächendeckendes Abbrennverbot für Silvesterfeuerwerk beschlossen. Dieser Schritt entsprach nach Angaben der Verwaltung dem Wunsch vieler Einheimischer und Urlaubsgäste.
Im Juni 2025 bekannten sich alle relevanten Einzelhändler beider Inseln freiwillig zu einem Verkaufsverzicht von Feuerwerkskörpern. Diese Vereinbarung war ein deutliches Zeichen für gemeinschaftliche Verantwortung.
Gegen das Verbot klagte ein in Niedersachsen ansässiges, bundesweit tätiges Feuerwerksunternehmen. Das OVG setzte daraufhin am 09.12.2025 die Verordnung vorläufig außer Vollzug, da ein flächendeckendes Verbot bundesrechtlichen Regelungen – insbesondere dem Sprengstoffrecht – unterliege. Der Schutz vor Umwelteinwirkungen reiche dem OVG zufolge als alleinige Begründung nicht aus.
Reaktionen der Inselvertretungen und Tourismusorganisationen
Das Amt Föhr-Amrum und die Tourismusorganisationen zeigten sich sehr enttäuscht vom Beschluss. Amtsdirektor Christian Stemmer betonte die besondere Verantwortung der Inseln im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer und sprach sich klar für den Erhalt früherer Regelungen aus. „Für die Menschen auf den Inseln sowie für die Natur und Umwelt, gerade aufgrund unserer besonderen Lage im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht.“, so Stemmer.
Auch die Föhr Tourismus GmbH (FTG) hebt hervor, dass viele Gäste eigens wegen Ruhe und Böllerverzicht auf die Insel reisen. Für Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der FTG, wiegt insbesondere die Belastung der medizinischen Versorgungsstruktur durch Feuerwerk schwer. Er bittet um Verständnis und empfiehlt allen, freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten.
Die Amrum Touristik unter Leitung von Frank Timpe teilt diese Auffassung. Timpe unterstreicht: „Die aktuelle rechtliche Entscheidung ändert nichts an unserem Wunsch, am jahrelangen Böllerverbot festzuhalten. Wir bitten daher alle Gäste und Amrumer eindringlich, diesen traditionellen Verzicht auf Feuerwerk aktiv zu unterstützen und damit ein klares Signal für den Schutz unserer Insel zu senden.“
Verunsicherung bei Gästen, Vermietern und Einwohnern
Beide Tourismusorganisationen berichten von zahlreichen Anfragen verunsicherter und enttäuschter Gäste sowie Vermieter. Besonders für Amrum sei das Böllerverbot ein wesentliches Reisemotiv vieler Urlauber.
Die Einzelhändler bleiben weiterhin beim freiwilligen Verkaufsverzicht. Sie setzen damit ein starkes Zeichen für die Inselgemeinschaft und appellieren an alle Besucher und Bewohner, das Böllern zu unterlassen.
Weitere Schritte und rechtliche Unsicherheiten
Die Regelungen zum Feuerwerk für Silvester 2025/2026 sind noch nicht endgültig festgelegt. Das Amt Föhr-Amrum arbeitet aktuell an einer neuen Allgemeinverfügung nach Vorbild früherer Jahre, um das Abbrennen von Feuerwerk zumindest einzuschränken. Der Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest und wird erst nach dem Jahreswechsel erwartet.
Nachhaltigkeit und Verantwortung auf den Inseln
Nachhaltigkeit bleibt auch unabhängig von der aktuellen juristischen Entwicklung ein zentrales Anliegen auf Föhr und Amrum. Die Verantwortlichen verweisen auf die spezielle Lage der Inseln und den Erhalt des Weltnaturerbes als Pflicht der Gemeinschaft.
Nachhaltigkeitsstrategie für Föhr und Amrumhttps://www.amtfa.de/17ziele
Aufruf zum freiwilligen Verzicht
Die Inselvertretungen bitten alle, die Silvester auf Föhr oder Amrum verbringen, auch ohne offizielles Verbot auf das Abbrennen von (mitgebrachten) Feuerwerkskörpern zu verzichten, um Mensch, Natur und Inselgemeinschaft zu schützen.
Kontakt für weitere Informationen
Weitere Kanäle und Informationswege
Facebook: Insel Föhrhttps://www.facebook.com/InselFoehr
Instagram: @inselfoehrhttps://www.instagram.com/inselfoehr/
YouTube: Nordseeinsel Föhrhttps://www.youtube.com/user/NordseeinselFoehr
Die Entwicklung auf Föhr und Amrum bleibt ein Gradmesser für den Umgang mit Feuerwerk in sensiblen Naturregionen. Die Entscheidung des OVG zwingt nun alle Seiten, kurzfristige Lösungen zu finden – gleichzeitig appellieren Verantwortliche und Gemeinschaft an die Einsicht aller Beteiligten.
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