Straßensperrung in der Friedrich-Ebert-Straße
Vollsperrung wegen Wasserkanalarbeiten vom 5. Mai bis 6. Juni 2025 – Zufahrten und Umleitungen im Überblick

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Im Zeitraum vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025 wird ein zentrales Verkehrsprojekt in der Friedrich-Ebert-Straße durchgeführt. Aufgrund von umfassenden Bauarbeiten am Regen- und Schmutzwasserkanal ist die Friedrich-Ebert-Straße im Bereich der Zufahrt zum „Helios“-Gelände für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Die Maßnahme betrifft sowohl den Individualverkehr als auch Anwohnende und Gewerbetreibende rund um das Gebiet.
Umleitung und Erreichbarkeit im Überblick
Während der Sperrung bleiben wesentliche Verkehrswege für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin nutzbar. Speziell ausgewiesene Fahrradschutzstreifen und der Gehweg in Fahrtrichtung Schubystraße stellen sicher, dass die Arbeitsstelle für diese Gruppen frei zugänglich bleibt.
Informationen für Anliegerinnen und Anlieger
Alle Anwohnenden, die von der Sperrung direkt betroffen sind, werden bis spätestens 28. April 2025 über die bevorstehenden Einschränkungen informiert. Die Information erfolgt per Postwurfsendung und enthält alle relevanten Hinweise zur Baustelle sowie zu alternativen Zufahrts- und Parkmöglichkeiten.
Mobiles Haltverbot im Bereich Hesterberg
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit von Rettungsdiensten wird ab dem 5. Mai 2025 ein mobiles Haltverbot in der Straße Hesterberg eingerichtet, das zwischen der Einmündung Schubystraße und Neuer Rosenweg gilt. Dies gewährleistet, dass das „Helios“-Gelände im Notfall jederzeit erreichbar bleibt.
Zugang zu wichtigen Einrichtungen bleibt gewährleistet
Trotz der durchgehenden Sperrung der Friedrich-Ebert-Straße können die Einrichtungen „Famila“ (Warenhaus), das „Fjordarium“ (Sportbad und Sauna) sowie die Polizeidienststelle weiterhin über die Suadicaniestraße angefahren werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, der ausgeschilderten Umleitungsstrecke zu folgen.
Freie Wege für Rad- und Fußverkehr
Für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, bleibt die Passage entlang der Arbeitsstelle möglich. Der Gehweg und die Fahrradschutzstreifen stehen uneingeschränkt zur Verfügung.
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