Parkhaus Schleswig: Obere Etagen ab Januar gesperrt
Ab 9. Januar 2026 sind die oberen Geschosse nicht mehr nutzbar, alternative Parkmöglichkeiten werden angeboten; Rückbau geplant
Die Stadt Schleswig informiert über kurzfristige Veränderungen im Betrieb des zentralen Parkhauses: Aufgrund einer aktuellen gutachterlichen Bewertung muss die Nutzung des Gebäudes vorzeitig angepasst werden. Bereits ab dem 9. Januar 2026 ist das Parken auf den oberen Geschossen nicht mehr gestattet.
Einschränkungen und Hintergründe
Die Entscheidung zur Sperrung der oberen Parkdeck-Ebenen wurde auf Basis neuer Erkenntnisse zur Tragfähigkeit getroffen. Die unteren Ebenen A und B bleiben weiterhin geöffnet, sodass ein Teil der Stellflächen bis zur endgültigen Schließung des Parkhauses am 18. Januar 2026 verfügbar bleibt.
Bürgermeister Stephan Dose äußert Verständnis für die Einschränkungen und betont: „Dass wir die Nutzung des Parkhauses eine Woche vor der sowieso geplanten Komplettschließung nochmals einschränken müssen, ist natürlich ärgerlich. Doch damit kein Risiko für Nutzer*innen entsteht, ist diese Maßnahme notwendig. Gut ist, dass wir das Parkhaus dank verschiedener Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt nutzen konnten und nicht schon vorher schließen mussten.“
Alternative Parkmöglichkeiten
Um den Wegfall der oberen Parkdecks auszugleichen, bitten Stadtverwaltung, IGL, Stadtmarketing und IHK darum, auf alternative Parkmöglichkeiten auszuweichen. Eine Übersicht dieser Optionen ist im gemeinsamen Flyer enthalten, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wurde.
Wichtige Veranstaltungen bleiben bestehen
Trotz der baulichen Einschränkungen können die geplanten Veranstaltungen wie vorgesehen stattfinden:
Hinweis: Am Tag der Veranstaltungen steht das Parkhaus jedoch nicht zum Parken zur Verfügung.
Fortschritte im weiteren Ablauf
Die Planung für den Rückbau des Parkhauses ist bereits weit fortgeschritten. Als eine vorbereitende Maßnahme wurde der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) erfolgreich auf das Stadtfeld verlegt. Dies schafft notwendige Voraussetzungen für den bevorstehenden Abbruch des Parkhauses.
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