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Lebensgefahr auf Schleswiger Eisflächen

Stadt und Stadtwerke warnen: Eis auf der Schlei ist trotz Kälte oft nicht tragfähig – Betreten nur bei offizieller Freigabe erlaubt

Lebensgefahr auf Schleswiger Eisflächen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbHBild 1 von 4

Die Stadt Schleswig und die Stadtwerke machen erneut auf eine wichtige Sicherheitsregel aufmerksam: Das Betreten von Eisflächen im gesamten Stadtgebiet ist strengstens verboten. Besonders auf der Schlei – aber auch auf allen weiteren Seen, Teichen und Wasserflächen – besteht akute Lebensgefahr.

Warnschilder und Kontrollen im Stadtgebiet

Der aktuelle Hinweis erfolgt aufgrund mehrerer Vorfälle am vergangenen Wochenende, bei denen trotz winterlicher Temperaturen Personen das Eis auf der Schlei betreten haben. Polizei und Umweltdienste der Stadtwerke reagierten umgehend: Am Sonntag wurden kurzfristig zusätzliche Warnschilder, unter anderem im Bereich Königswiesen und an der Promenade, aufgestellt. Damit wird nochmals unmissverständlich auf das bestehende Betretungsverbot hingewiesen.

Eisflächen – gefährliche Illusion von Sicherheit

Auch wenn viele Eisflächen den Anschein von Stabilität vermitteln, ist die Tragfähigkeit nicht gegeben. Besonders auf fließenden Gewässern wie der Schlei kann sich keine verlässlich tragfähige Eisdecke entwickeln. Ursache dafür sind Strömungen, Zuflüsse und starke Temperaturschwankungen, die die Eisdicke lokal unterschiedlich und oft unberechenbar machen.

Regelung zur Freigabe von Eisflächen

Grundsätzlich dürfen zugefrorene Gewässer erst ab einer Eisdicke von 15 Zentimetern, bei fließenden Gewässern sogar erst ab 20 Zentimetern betreten werden – und auch nur nach offizieller Freigabe durch die Behörden. Aktuell besteht keine solche Freigabe für irgendeine Eisfläche im Stadtgebiet.

Das Verbot bezieht sich explizit nicht nur auf die Schlei, sondern schließt alle Wasserflächen in Schleswig mit ein.

Kinder besonders schutzbedürftig

Zugefrorene Gewässer üben auf Kinder eine besondere Anziehungskraft aus. Die Stadt bittet Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die Gefahren aufzuklären und sie keinesfalls unbeaufsichtigt in der Nähe von Gewässern spielen zu lassen. Warnschilder und Absperrungen sind unbedingt zu beachten, um Unfälle zu vermeiden.

Verhalten im Notfall

Kommt es dennoch zu einem Unfall und eine Person bricht ins Eis ein, ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen und die Feuerwehr zu alarmieren. Eigene Rettungsversuche sollten unbedingt unterbleiben, um weitere Gefährdungen für Helfende zu vermeiden.

Verantwortung für eine sichere Winterzeit

Stadt Schleswig und die Stadtwerke Schleswig-Holstein appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, das Betretungsverbot strikt zu beachten und Hinweisschilder zu respektieren. Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität.

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Stadt Schleswig gerne zur Verfügung. Die Pressemitteilung samt Fotos wurde zur weiteren Verwendung bereitgestellt.

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