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Bürgermeisterwahl 2025: So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen

Schleswig bietet vielfältige Möglichkeiten – online, persönlich oder per Post für eine bequeme Stimmabgabe von zu Hause

Bürgermeisterwahl 2025: So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Stadt Schleswig informiert über die verschiedenen Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl 2025. Die Bürgerinnen und Bürger können selbst entscheiden, wie sie ihre Antragstellung vornehmen – bequem online, klassisch per Post oder auch persönlich vor Ort. Durch die Nutzung der Briefwahl lassen sich Wartezeiten am Wahltag vermeiden und der Wahlvorgang kann flexibel von zu Hause erledigt werden.

Flexible Wege zur Beantragung der Briefwahl

Die Stadt Schleswig stellt sicher, dass für alle Wahlberechtigten die passenden Wege zur Verfügung stehen:

  • Onlineportal: Über das Onlineportal OLIWA ist die Beantragung des Wahl- oder Abstimmungsscheins schnell und umweltfreundlich möglich. Das Portal steht ab dem 11.08.2025 zur Verfügung. Die Angabe von „Wahlbezirk“ und „Nr. im Wählerverzeichnis“ ist optional.

  • Persönlich im Rathaus: Im Rathaus Schleswig (Rathausmarkt 1, Zimmer 25 bis 27) können die Unterlagen während der Öffnungszeiten beantragt werden. Dazu sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis nötig. Die Stimmabgabe ist vor Ort oder durch Mitnahme der Unterlagen möglich.

  • Per E-Mail: Ein formloser Antrag kann an [email protected] geschickt werden. Erforderlich sind Vorname(n), Familienname, Geburtsdatum, Meldeanschrift und – falls vorhanden – die Wählerverzeichnisnummer.

  • Per Post: Der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindliche Antrag kann unterschrieben und per Post eingereicht werden. Der Versand der Benachrichtigungen erfolgt ab dem 14. und soll bis 31.08.2025 abgeschlossen sein.

  • Per Fax: Auch per Fax können Anträge gestellt werden, indem der unterschriebene Antrag an die Nummer 04621 814-329 gesendet wird.

  • Abholung für andere Personen: Mit dem unterschriebenen Antrag, einer schriftlichen Vollmacht samt Ausweis oder Reisepass können auch andere Personen Briefwahlunterlagen abholen.

    Dokumente für die Bevollmächtigung

    • Unterschriebener Antrag auf den Wahlschein
    • Vollmacht mit Unterschrift und Angaben zur bevollmächtigten Person
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Empfehlung der Stadt Schleswig

      Die Stadtverwaltung rät zur Nutzung des Onlineportals, um Briefwahlunterlagen unkompliziert und sicher zu beantragen. Dies schont nicht nur Ressourcen, sondern vereinfacht auch den Ablauf für alle Beteiligten.

      Service und Rückfragen

      Für offene Fragen oder weitere Informationen steht das Wahlamt bereit.

      Beteiligung an der Bürgermeisterwahl 2025

      Die Beantragung der Briefwahl ermöglicht eine breite Beteiligung an der Bürgermeisterwahl 2025. Unabhängig von persönlichen Umständen bietet die Stadt Schleswig jedem Wahlberechtigten unkomplizierte Wege zur Stimmabgabe an.

      Die Stadt bittet um Beachtung der Fristen und weist darauf hin, dass die Uhrzeit und genaue Angaben zum Onlineportal sowie zum Versand der Wahlbenachrichtigungen im Pressetext noch ergänzt werden können.

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