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Norderstedt erlaubt Streusalz bis Mitte Januar

Ausnahmeregelung zur Gehweg-Streusalznutzung verlängert wegen anhaltender Eisglätte

Die Stadt Norderstedt reagiert auf die anhaltend schwierige Wetterlage mit Eisglätte und abtauendem Schnee und hat beschlossen, die zunächst zeitlich begrenzte Freigabe der Verwendung von Streusalz für Bürgerinnen und Bürger zu verlängern. Ursprünglich war die Genehmigung für Streusalz nur bis Dienstag, 13. Januar, erteilt worden.

Verlängerte Ausnahmeregelung für Streusalz

Im Rahmen der städtischen Satzung zur Straßenreinigung ermöglicht Norderstedt den Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin, Streusalz auf Gehwegen und Wegen einzusetzen. Die Ausnahmeregelung bleibt nun bis einschließlich Montag, den 19. Januar, bestehen. Damit soll der anhaltenden Gefahr durch Glätte und schlecht abtauenden Schnee begegnet werden.

Hintergrund zur Entscheidung

In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen aus Gründen des Umweltschutzes reguliert und oft eingeschränkt. Aufgrund der aktuellen Wetterlage sieht die Stadt Norderstedt jedoch eine Notwendigkeit, um die Sicherheit auf Gehwegen und Straßen zu gewährleisten.

Wie geht es weiter?

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, diese befristete Möglichkeit verantwortungsbewusst zu nutzen und ausschließlich zur Gefahrenabwehr einzusetzen. Die Stadt wird die Situation weiterhin beobachten und gegebenenfalls weitere Anpassungen vornehmen.

Die Verlängerung der Ausnahmeregelung zeigt, wie flexibel Kommunen auf außergewöhnliche Wetterbedingungen reagieren können. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren vorübergehend von zusätzlichen Möglichkeiten zur Verkehrssicherung – bis spätestens zum 19. Januar.

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