Bundesweiter Warntag mit Sirenentest in Norderstedt

Am 10. September wird das städtische Sirenensystem an 16 Standorten geprüft und die Bedeutung der Alarmsignale vermittelt

Am Donnerstag, 10. September, findet ab 11 Uhr der jährliche bundesweite Warntag statt. Gleichzeitig testet das Amt für Feuerwehr der Stadt Norderstedt das städtische Sirenensystem. Zusätzlich zur Auslösung der Warn-App NINA und von Cell Broadcast durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erfolgt damit auch der akustische Probealarm im Stadtgebiet.

Mit dem Probealarm prüft die Stadt die Funktionstauglichkeit der modernen Sirenenanlagen, die an 16 Standorten installiert sind. Nach Angaben der Stadt soll der regelmäßige Test außerdem dazu beitragen, der Norderstedter Bevölkerung die Bedeutung der Alarmsignale zu vermitteln.

Der Probealarm beginnt um 11 Uhr mit dem einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton für die Warnung „Gefahr“. Gegen 11:45 Uhr endet der Test mit dem einminütigen Dauerton für Entwarnung.

Verhalten im Ernstfall

Wird im Ernstfall über die Sirenen ein Warnsignal ausgelöst, gilt für die Bevölkerung: Ruhe bewahren und Gebäude oder Wohnungen aufsuchen, Türen und Fenster schließen, das Radio einschalten und Informationen beachten. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass für den Fall eines Stromausfalls ein batteriebetriebenes Radio vorhanden sein sollte. Außerdem sollen Nachbarn informiert werden.

Das flächendeckende Alarmierungssystem in Norderstedt dient dazu, Menschen im Falle einer größeren und gegebenenfalls langanhaltenden Gefährdung zu alarmieren.

Informationen und Kontakt

Wichtige Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Norderstedt unter www.norderstedt.de sowie telefonisch unter 040/94 360 360 erhältlich. Die Rufnummer ist am Donnerstag, 10. September, von 11 bis 12:30 Uhr besetzt.

Fragen oder Hinweise zum Sirenenalarm in der eigenen Umgebung können außerdem per E-Mail an [email protected] geschickt werden.

Der Feuerwehr-Notruf 112 soll für Nachfragen zum Sirenenalarm nicht genutzt werden. Er muss für tatsächliche Notfälle freigehalten werden.

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