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Zuschüsse für Familienurlaube im Kreis Nordfriesland
Der Kreis Nordfriesland unterstützt Familien mit geringem Einkommen beim gemeinsamen Urlaub.
Die Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind.
Das Kind ist bis 17 Jahre alt.
Die Familien müssen ihren Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland haben.
Die Familien müssen bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Dazu zählt Arbeitslosengeld II.
Dazu zählt Sozialhilfe.
Dazu zählt Wohngeld.
Dazu zählt der Kinderzuschlag.
Dazu zählen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch Familien ohne Sozialleistungen können Unterstützung bekommen.
Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.
Der Kreis bezuschusst familiengerechte Urlaubsreisen.
Die Urlaubsreise muss mindestens fünf Tage dauern.
Die Urlaubsreise darf höchstens 14 Tage dauern.
Die Förderung beträgt bis zu 18 Euro pro Reisetag.
Die Förderung gilt pro Familienmitglied.
Zusätzlich können Fahrtkosten übernommen werden.
Zusätzlich können Kosten einer Reiserücktrittsversicherung berücksichtigt werden.
Der Antrag muss vor Reisebeginn gestellt werden.
Der Kreis nimmt Anträge spätestens bis zum 31. Oktober an.
Weitere Angaben stellt der Kreis Nordfriesland online bereit.
Die Seite lautet https://t1p.de/jlp3v .