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Betreff: Presseinformation: Landrat entlässt Kreiswehrführung zum 31. August und bestellt Beauftragte

Landrat entlässt Kreiswehrführung zum 31. August und bestellt Beauftragte Johannes Meyer und Matthias Scheel übernehmen als Beauftragte ab dem 1. September vorübergehend die Aufgaben der Kreiswehrführung Landrat Thorben Schütt hat den Kreiswehrführer Martin Dreßler und dessen Stellvertreter Bernd Müller am Freitag, 28. August 2026, auf eigenen Antrag mit Ablauf des 31. August 2026 aus ihren Ehrenbeamtenverhältnissen entlassen. Beide hatten zuvor um ihre Entlassung aus dem Ehrenamt gebeten. Um die Handlungsfähigkeit der Kreiswehrführung auch nach ihrem Ausscheiden sicherzustellen, bestellt der Landrat mit Wirkung zum 1. September 2026 zwei Beauftragte für die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben. "Mir ist wichtig, dass der Kreisfeuerwehrverband und die Kreiswehrführung auch in dieser Übergangsphase uneingeschränkt handlungsfähig bleiben. Gleichzeitig brauchen wir jetzt die notwendige Ruhe und einen geordneten Prozess, um die Neubesetzung beider Funktionen sorgfältig vorzubereiten. Herrn Dreßler und Herrn Müller spreche ich meinen Dank für Ihre engagierte Arbeit in der Kreiswehrführung zum Wohle des Feuerwehrwesens in Dithmarschen aus.", sagt Landrat Thorben Schütt. Die Aufgaben des Kreiswehrführers übernimmt vorübergehend Hauptbrandmeister Johannes Meyer. Er ist stellvertretender Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Stadt und hauptamtlicher Mitarbeiter im Sachgebiet Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen des Kreises Dithmarschen. Zum Beauftragten für die Funktion des stellvertretenden Kreiswehrführers wird Brandmeister Matthias Scheel von der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Stadt bestellt. Herr Scheel ist hauptamtlich in der Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen tätig. Ausschlaggebend für die Auswahl waren insbesondere die fachliche Eignung und Neutralität der beiden Beauftragten. Weder Herr Meyer noch Herr Scheel streben eine Kandidatur für eine der beiden Funktionen an. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 35 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) in Verbindung mit § 66 der Kreisordnung (KrO). Sie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet, endet jedoch bereits mit Wirksamwerden der Ernennung einer neuen Kreiswehrführung. Neben der Wahrnehmung der laufenden Aufgaben sollen die Beauftragten insbesondere dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine geordnete Neubesetzung der Kreiswehrführung zu schaffen. In enger Abstimmung mit dem Vorstand und dem Feuerwehrausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes soll der weitere Prozess bis zur Ersatzwahl vorbereitet und begleitet werden. Ziel ist eine gut vorbereitete außerordentliche Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes mit einer möglichst reibungslosen Ersatzwahl. Dabei hat die sorgfältige Vorbereitung Vorrang vor einem bereits ins Auge gefassten Wahltermin im Oktober. Der notwendige Abstimmungsprozess soll ausreichend Zeit erhalten; angestrebt wird, die Ersatzwahl für beide Funktionen spätestens bis Ende November durchzuführen. "Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Verbandsarbeit wieder dauerhaft in ruhiges Fahrwasser kommt. Dafür braucht es jetzt einen verlässlichen und transparenten Prozess, bei dem fachliche Eignung, Mehrheitsfähigkeit und die Interessen der Feuerwehren im Mittelpunkt stehen", so Schütt. Mit

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