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Neues Nutzungssystem im Husumer Rathaus

Ab April 2025: Vereine und Organisationen müssen Anträge schriftlich und rechtzeitig stellen, Gebühren sichern die Kosten ab

Von Husums Redaktion
Neues Nutzungssystem im Husumer Rathaus
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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Die Stadt Husum hat die Regelungen zur Nutzung der Räumlichkeiten im Rathaus aktualisiert. Die neue Entgelt-Benutzungsordnung wurde vom Stadtverordnetenkollegium beschlossen und ist am 1. April 2025 in Kraft getreten. Damit ersetzt sie die vorherige Entgeltordnung, die seit dem 1. Dezember 2009 galt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Nutzung transparenter und gerechter zu gestalten sowie bestehende Lücken zu schließen.

Wichtige Neuerungen im Überblick

Im Zuge der Überarbeitung wurden die Regelungen zur Nutzung der Rathausräume präzisiert. Die Entgelte wurden – unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben – angemessen angepasst. Besonders hervorzuheben ist, dass die Räumlichkeiten des Rathauses grundsätzlich weiterhin der städtischen Verwaltung und den kommunalen Gremien vorbehalten bleiben.

  • Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz in Husum können unter bestimmten Voraussetzungen Anträge auf Nutzung stellen.
  • Private Feierlichkeiten sowie wirtschaftliche und parteipolitische Veranstaltungen sind explizit weiterhin ausgeschlossen.
  • Berechtigte Nutzergruppen und beantragbare Räume

    Folgende Räume können von berechtigten Husumer Vereinen und Organisationen beantragt werden:

    • Ratssaal
    • Sitzungsräume (025, 103)
    • Foyer
    • Freiflächen
    • Alle Anträge auf Raumnutzung sind mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich beim Büro des Bürgermeisters einzureichen.

      Konditionen und Pflichten der Nutzenden

      Für die Nutzung der Räume werden festgelegte Entgelte erhoben, deren Höhe sich nach Dauer und Art der Veranstaltung sowie der genutzten Räume richtet. Die Einnahmen dienen dazu, Betriebskosten wie Reinigung und technische Betreuung zu decken.

      In begründeten Einzelfällen kann die Stadt Husum auf die Erhebung des Entgelts verzichten.

      Verantwortung und Versicherung

      Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, sorgsam mit den überlassenen Räumlichkeiten umzugehen und die geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Darüber hinaus ist für jede Veranstaltung eine Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung erforderlich.

      Sanktionen bei Regelverstößen

      Bei Verstößen gegen die neue Nutzungsordnung behält sich die Stadt Husum das Recht vor, künftige Überlassungen der betreffenden Räume im Rathaus zu untersagen. Dies soll einen verantwortungsbewussten Umgang mit den öffentlichen Räumlichkeiten sicherstellen.

      Zielsetzung und Ausblick

      Die Stadt Husum sieht in der Neuregelung eine Möglichkeit, Vereinen und Organisationen weiterhin flexible Nutzungsmöglichkeiten im Rathaus anzubieten, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines geordneten und transparenten Prozesses. Die Verwaltung unterstreicht damit ihren Willen, das Gemeinwohl zu fördern und einen verantwortungsbewussten Umgang mit städtischen Ressourcen zu unterstützen.

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